Praxis für Podologie Hausladen


Fragen und Antworten zur Behandlung von Diabetes-Patienten

Werden Behandlungskosten von der Krankenkasse übernommen?

Seit August 2002 ist die podologische Behandlung wieder in den Heilmittelkatalog aufgenommen worden.

Bei Patienten mit Diabetes, einhergehend mit Neuropathie(Nervenstörung) und/oder Angiopathie (Durchblutungsstörung) können die Kosten der Podologischen Therapie (Fuß-Behandlung) nach § 125 des SGB V vom 1. August 2002 übernommen werden.

Ausschlaggebend ist, dass die Podologin bzw. der Podologe und die Podologen-Praxis nach § 124 SGB V zugelassenen ist.

Ein weiteres Kriterium ist, dass die erforderliche Behandlung von Ihrem Arzt auf einer Heilmittel-Verordnung 13 verordnet wird. Die Kosten werden von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Privat versicherte Patienten sollten sich vor der Behandlung bei ihrem Versicherer informieren. Patienten die nicht von der Zuzahlung befreit sind, müssen die Verordnungsgebühr und die gesetzlich vorgeschriebene Eigenbeteiligung selbst übernehmen.

Was sollte jeder Diabetiker selbst beachten?

  • tägliche Kontrolle der Füße, ob in den Schuhen Fremdkörper liegen, Strümpfe und, falls vorhanden, die Einlagen.
  • bei Fußbädern die Temperatur kontrollieren (höchstens 36°C) und die Füße nicht länger als 5 Minuten baden, gut abtrocknen - besonders die Zehenzwischenräume
  • Nägel nie zu kurz schneiden. Am besten feilen und Nagelecken nur leicht abrunden, niemals die Nagelecken herausschneiden.
  • Füße mit einer feuchtigkeitsspendenden Creme /Schaum täglich, bei trockener Haut auch mehrmals täglich eincremen.
  • Auf fußgerechte Schuhe und wenn erforderlich auf passende Einlagenversorgung achten.